Hinweis vom 3. Jan. 2016:

Seit in Kraft treten der Anlagenregisterverordnung am 1. Aug. 2014 gibt es faktisch keine Transparenz mehr beim Zubau der Photovoltaik, da bis heute von der Bundesnetzagentur für diesen Anlagentyp keine auswertbaren und nachprüfbaren Daten veröffentlicht wurden.

Da die Bundesregierung im Jahr 2015 — dem Jahr der "1,5-Grad COP21 Inszenierung" von Paris — praktisch die Energiewende beendet hat, erscheint es nur konsequent, dass mit der Anlagenregisterverordnung auch die Transparenz beendet wurde.

Wir haben deshalb beschlossen, bis auf weiteres keine neuen Auswertungen mehr zu erstellen, da es keine uns zugängliche Datenbasis für eine halbwegs realistische Analyse mehr gibt.